Was Konstanze in der BWA eines Elektrobetriebs liest
Material und Fremdleistungen, getrennt. Beides geht vom Umsatz ab, bevor der Rohertrag entsteht, aber es sind zwei Fragen: Was kosten Module, Speicher und Kabel, und was kostet der Subunternehmer auf dem Dach? Konstanze liest beide Zeilen gegen das Vorjahr und sagt, welche aus der Reihe läuft.
Die Personalquote, also Personalkosten geteilt durch Gesamtleistung. Drei von vier Elektrobetrieben haben weniger als zehn Leute, und jede neue Stelle verschiebt die Quote um mehrere Prozentpunkte.
Der Lohn des Inhabers. Beim Einzelunternehmen und bei der GbR steht er in keiner Zeile. Konstanze sagt das, bevor sie das Ergebnis einordnet.
Was unterjährig fehlt. Abschreibungen auf null, Zinsen auf null, keine Bestandsveränderung bei halbfertigen Anlagen: Dann ist das Ergebnis eher zu gut, und Konstanze sagt, um wie viel.
Dazu die Kennzahlen gegen das Vorjahr, sechs Sätze zur Lage und die Fragen für das nächste Gespräch mit dem Steuerbüro. Nach etwa einer Minute.
Mehr Umsatz, gleiches Ergebnis
September-BWA, Elektrobetrieb, Einzelunternehmen: der Meister, drei Gesellen, ein Azubi. Umsatz Januar bis September 480.000 Euro, 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Das vorläufige Ergebnis: 91.000 Euro, fast auf den Euro der Wert des Vorjahres.
Erster Gedanke: Wo ist das Geld geblieben?
In diesem Jahr kamen die ersten PV-Anlagen mit Speicher dazu, zwei Wallboxen im Monat, die Elektrik für drei Wärmepumpen. Große Aufträge, großer Umsatz. Die BWA zeigt, was davon im Betrieb hängen bleibt.
Eine PV-Anlage ist zur Hälfte Material
Bei Installationsarbeit verkauft der Betrieb vor allem Stunden. Bei einer PV-Anlage verkauft er Module, Speicher und Wechselrichter mit, und die kauft er vorher ein.
Die Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums nennt für Elektroinstallationsbetriebe einen Materialanteil von 32 bis 37 Prozent des Umsatzes, je nach Umsatzklasse. Das ist der Durchschnitt über alle Aufträge. Ein PV-Auftrag liegt darüber.
Von 24.000 Euro Umsatz bleiben 7.200 für Planung, Anmeldung, Zählerschrank und Anschluss. Das ist der Rohertrag dieses Auftrags, 30 Prozent. Bei einer Zählerschrank-Erneuerung ist der Materialanteil klein, und vom selben Umsatz bleibt deutlich mehr im Betrieb.
Wächst der Umsatz vor allem mit solchen Aufträgen, wächst die Materialquote mit. In der September-BWA unseres Meisters steht Material-/Wareneinkauf plus 28 Prozent bei Umsatz plus 15. Der Rohertrag, also Umsatz minus Material und Fremdleistungen, ist kaum gewachsen.
Mehr Umsatz mit Modulen hebt die Materialquote, nicht den Rohertrag.
Das Material steht im Juli, die Rechnung im Oktober
Module und Speicher kommen im Juli, der Betrieb bezahlt sie im August, die Anlage geht im September ans Netz, die Schlussrechnung geht im Oktober raus.
In der Juli-BWA steht das Material, in der Oktober-BWA der Umsatz. Dazwischen sieht der Betrieb drei Monate lang schlechter aus, als er ist. Im Oktober besser.
Die Zeile, die das ausgleicht, heißt „Bestandsveränderung“, bei manchen Steuerbüros „unfertige Leistungen“. Viele buchen sie nur im Jahresabschluss, weil der Betrieb ihnen monatlich keine Zahl dazu liefert.
Auf dem Konto sieht es anders aus. Dort fehlt das Geld für Module und Speicher sofort, und es kommt zurück, wenn der Kunde den Abschlag zahlt. Wie weit Ergebnis und Konto auseinanderlaufen können, zeigt Gewinn in der BWA, Konto leer.
Der Subunternehmer steht in einer eigenen Zeile
Die Dachmontage macht ein Dachdecker mit eigenem Gerüst, den Graben für die Wallbox ein Tiefbauer. Das sind keine Materialkosten. In der BWA heißen sie „Fremdleistungen“ und stehen in einer eigenen Zeile.
Bei Elektrobetrieben ab 20 Beschäftigten machen Fremdleistungen 17 Prozent des Umsatzes aus, neben 33 Prozent Material. Das hat das Statistische Bundesamt für 2023 erhoben. Für kleinere Betriebe gibt es diese Zahl nicht, die Zeile lohnt den Blick trotzdem.
Wachsen die Fremdleistungen schneller als der Umsatz, hat das zwei naheliegende Gründe: Die eigenen Leute sind ausgelastet, oder es fehlt eine Stelle. Beides steht nicht in der BWA.
Die eigenen Stunden stehen in „Personalkosten“. Sie müssen alles tragen, was kein Material und kein Subunternehmer ist: Fahrzeuge, Lager, Versicherungen, Büro, Fahrzeit und die Stunde, die auf keiner Rechnung steht. Wie viele Stunden Ihr Betrieb im Monat bezahlt und wie viele davon auf Rechnungen stehen, weiß die BWA nicht. Ihr Stundensatz beginnt bei dieser Lücke.
Das Finanzamt erwartet 19 Prozent, vor Ihrem Lohn
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jedes Jahr die Richtsatzsammlung: amtliche Spannen für Rohgewinn und Reingewinn je Gewerk, gewonnen aus Betriebsprüfungen. Das Finanzamt verprobt damit, ob die Zahlen eines Betriebs plausibel sind. Für Elektroinstallation gibt es drei Umsatzklassen.
Reingewinn heißt dort, was in der BWA ungefähr das vorläufige Ergebnis ist. Mit einer Besonderheit: Die Richtsätze unterstellen, dass der Inhaber unentgeltlich mitarbeitet. Die 19 Prozent sind das, was dem Meister als Lohn, Altersvorsorge und Gewinn zusammen bleiben.
Unser Meister liegt mit 91.000 Euro bei 19 Prozent von 480.000. Genau die Mitte. Dann zieht er ab, was ein angestellter Meister an seiner Stelle kosten würde, als Annahme 6.000 Euro im Monat mit Arbeitgeberanteil.
- Vorläufiges Ergebnis Januar bis September91.000 EUR
- Meisterlohn, 9 Monate je 6.000 EUR-54.000 EUR
- Bleibt für den Betrieb37.000 EUR
37.000 Euro sind 7,7 Prozent des Umsatzes. Im Vorjahr, bei weniger Umsatz und gleichem Ergebnis, waren es 8,9 Prozent. Der Betrieb ist gewachsen, und je Euro Umsatz verdient er weniger. Warum der Lohn in keiner Zeile steht, erklärt Ihr Betriebsergebnis ist Ihr Gehalt.
Bei einer GmbH ist das Gehalt schon in den Personalkosten. Dort sind 8 Prozent nach dem Geschäftsführergehalt etwas anderes als 19 Prozent davor.
Drei Zeilen in Ihrer eigenen BWA
Erstens „Material-/Wareneinkauf“ und „Fremdleistungen“, beide gegen die Spalte Vorjahr, in Prozent vom Umsatz. Wächst eine der beiden schneller als der Umsatz, ist das der Rohertrag, der fehlt.
Zweitens die Zeile „Bestandsveränderung“. Steht sie auf null, und sind Anlagen in Arbeit, dann fehlt der Ausgleich zwischen Material und Rechnung.
Drittens der Kopf der BWA. Steht dort e.K., GbR oder Ihr Name, fehlt Ihr Lohn in den Kosten. Ziehen Sie ihn vom vorläufigen Ergebnis ab, bevor Sie es neben die 19 Prozent legen.
Konstanze geht diese drei Zeilen bei jeder BWA durch, die Sie hier ablegen, und fragt nach dem, was im Blatt nicht steht.