Was Konstanze in der BWA Ihres Betriebs liest
Die Zeile, die in Ihrem Gewerk entscheidet. In der Glaserei ist es das Material, das Monate vor der Rechnung gebucht wird, beim Stuckateur sind es die Personalkosten. Konstanze liest beide gegen Ihr Vorjahr und sagt, welche aus der Reihe läuft.
Material und Fremdleistungen, getrennt. Glas, Stein, Putz und Stoff sind Material. Der Subunternehmer steht in einer eigenen Zeile.
Den Lohn des Inhabers. Beim Einzelunternehmen und bei der GbR steht er in keiner Zeile. Konstanze sagt das, bevor sie das Ergebnis einordnet.
Was unterjährig fehlt. Abschreibungen auf null, Zinsen auf null, keine Bestandsveränderung bei Aufträgen in Arbeit: Dann ist das Ergebnis eher zu gut, und Konstanze sagt, um wie viel.
Dazu die Kennzahlen gegen das Vorjahr, sechs Sätze zur Lage und die Fragen für das nächste Gespräch mit dem Steuerbüro. Nach etwa einer Minute. Für Raumausstatter, Rollladen- und Sonnenschutztechniker und jedes andere Handwerk aus Werkstatt und Baustelle, das hier keine eigene Seite hat.
Drei Betriebe, ein Steuerbüro, eine Vorlage
Zehnter Oktober, ein Steuerbüro in einer Kleinstadt. Der Drucker gibt drei September-BWAs aus: für die Glaserei im Gewerbegebiet, den Steinmetzbetrieb am Friedhof und den Stuckateur, dessen Leute gerade das Rathaus verputzen. Dieselbe Vorlage, dieselben Zeilen, dieselbe Spalte Vorjahr.
Der Glaser sucht eine Zeile, die auf null steht, und findet sie. Die Steinmetzin legt den Kontoauszug neben das Blatt, und beides passt nicht zusammen. Der Stuckateur liest die Personalkosten.
Drei Betriebe, drei Zeilen. Alles andere auf dem Blatt ist gleich.
Beim Glaser steht das Glas im Juli, die Rechnung im Oktober
Die Glaserei hat im Juli das Isolierglas für eine Ladenfront bekommen, mit der Rechnung des Herstellers über 9.600 Euro. Eingebaut wurde im September, als der Rohbau so weit war. Die Schlussrechnung über 18.000 Euro schreibt der Meister im Oktober.
In der Juli-BWA steht das Glas. In der Oktober-BWA steht der Umsatz. Die September-BWA aus dem Drucker zeigt dazwischen ein Ergebnis, das um das Glas zu schlecht ist.
Die Zeile, die das ausgleicht, heißt „Bestandsveränderung“, bei manchen Steuerbüros „unfertige Leistungen“. Beim Glaser steht sie auf null. Viele Büros buchen sie nur im Jahresabschluss, weil ihnen monatlich keine Zahl dazu vorliegt.
Das gilt überall, wo Material vor der Rechnung kommt: bei der Raumausstatterin, die Stoffe und Bodenbelag im Mai bestellt und im Juli verlegt, beim Rollladenbauer, dessen Anlagen vor der Montage im Lager stehen. Die Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums nennt für Glaser 34 bis 39 Prozent Material, für Raumausstatter 31 bis 36. Wie weit Ergebnis und Konto dabei auseinanderlaufen, zeigt Gewinn in der BWA, Konto leer.
Beim Stuckateur entscheidet die Personalzeile
Putz, Gips, Gewebe und Dämmplatten stehen beim Stuckateur auch unter „Material-/Wareneinkauf“. Die Zeile, die sein Jahr bestimmt, steht weiter unten: „Personalkosten“. Vier Gesellen auf der Fassade am Rathaus, mit Sozialabgaben, Regentagen und der Fahrzeit vom Hof zur Baustelle. In der September-BWA stehen sie bei 24.000 Euro von 54.000 Euro Umsatz. Das Material darüber ist nicht halb so viel.
Beim Glaser liegt das Geld im Lager, beim Stuckateur hängt es an der Fassade.
Eine amtliche Zahl dazu gibt es nur für die Großen. Das Statistische Bundesamt hat 2023 für Stuckateurbetriebe ab 20 Beschäftigten 31,8 Prozent Personalkosten und 26,4 Prozent Material gezählt. Die Fremdleistungen lagen mit 27,6 Prozent fast gleichauf mit dem Material.
Vier von fünf Stuckateurbetrieben haben weniger als zehn Leute. Für sie gibt es diese Zahl nicht, und der eigene Vorjahresmonat ist der Maßstab, der sicher passt. Personalkosten plus 9 Prozent bei Umsatz plus 3: Ist das der Tarif, eine neue Stelle oder mehr Stunden für dieselben Aufträge? Die BWA trennt das nicht. Die Lohnabrechnung schon.
Die Anzahlung ist auf dem Konto, aber nicht in der BWA
Die Steinmetzin hat im April den Granit für ein Grabmal gekauft, 4.800 Euro, Rechnung des Steinbruchs im selben Monat. Die Familie hat eine Anzahlung von 3.000 Euro überwiesen. Aufgestellt wird nach der Setzfrist im Oktober, dann kommt die Schlussrechnung über 11.000 Euro.
In der September-BWA steht der Stein als Material. Die Anzahlung steht nicht darin.
Viele Steuerbüros buchen Anzahlungen als „erhaltene Anzahlungen“. Das ist eine Verbindlichkeit, kein Umsatz, und sie steht in der Summen- und Saldenliste, nicht in der BWA. Der Umsatz kommt mit der Schlussrechnung, in einem Stück. Andere Büros buchen die Anzahlung als Umsatz.
Darum passen Kontoauszug und Blatt nicht zusammen. Auf dem Konto sind 3.000 Euro angekommen, im Blatt ist der Betrieb um den Stein ärmer geworden. Beides stimmt, es sind zwei Fragen.
Ihr Lohn steht in keiner Zeile
Die Steinmetzin liest in der Spalte Januar bis September ein vorläufiges Ergebnis von 62.400 Euro. Das sind 26 Prozent vom Umsatz.
Die Richtsatzsammlung nennt für Steinbildhauerei und Steinmetzerei in der Umsatzklasse über 200.000 Euro im Mittel 26 Prozent Reingewinn. Genau die Mitte. Nur unterstellen die Richtsätze dabei, dass die Inhaberin unentgeltlich mitarbeitet. Die 26 Prozent sind Lohn, Altersvorsorge und Gewinn zusammen.
Beim Einzelunternehmen und bei der GbR steht der eigene Lohn in keiner Zeile der BWA. Was eine angestellte Meisterin an ihrer Stelle kosten würde, zieht sie darum selbst ab, als Annahme 5.500 Euro im Monat mit Arbeitgeberanteil.
- Vorläufiges Ergebnis Januar bis September62.400 EUR
- Meisterlohn, 9 Monate je 5.500 EUR-49.500 EUR
- Bleibt für den Betrieb12.900 EUR
12.900 Euro sind 5,4 Prozent vom Umsatz. Das ist die Zahl, die eine GmbH nebenan nach dem Geschäftsführergehalt ausweisen würde. Warum der Lohn in keiner Zeile steht, erklärt Ihr Betriebsergebnis ist Ihr Gehalt.
Für viele Handwerke gibt es Richtsätze. Nicht für jedes.
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jedes Jahr die Richtsatzsammlung: Spannen für Rohgewinn und Reingewinn, gewonnen aus Betriebsprüfungen, meist nach zwei oder drei Umsatzklassen getrennt. Das Finanzamt verprobt damit, ob die Zahlen eines Betriebs plausibel sind. Glaser, Steinmetze und Raumausstatter haben darin eine eigene Gewerbeklasse. Stuckateure nicht.
Reingewinn heißt dort ungefähr das, was in der BWA das vorläufige Ergebnis ist, vor dem Lohn des Inhabers.
Für Stuckateure und für Rollladen- und Sonnenschutztechniker gibt es keine eigene Klasse. Für sie bleibt der Vergleich, der ohnehin vorgeht: die eigene BWA gegen das eigene Vorjahr, Zeile für Zeile. Es ist der, den Konstanze zuerst zieht.
Drei Zeilen in Ihrer eigenen BWA
Erstens die Zeile, die in Ihrem Gewerk entscheidet: „Material-/Wareneinkauf“ in der Werkstatt, „Personalkosten“ auf der Baustelle. Gegen die Spalte Vorjahr, in Prozent vom Umsatz. Wächst die Zeile schneller als der Umsatz, ist das der Rohertrag, der fehlt.
Zweitens „Bestandsveränderung“, wenn Ihre Aufträge länger dauern als einen Monat. Steht sie auf null, und liegt Material für offene Aufträge in der Werkstatt, fehlt der Ausgleich zwischen Einkauf und Rechnung.
Drittens der Kopf der BWA. Steht dort e.K., GbR oder Ihr Name, fehlt Ihr Lohn in den Kosten. Ziehen Sie ihn vom vorläufigen Ergebnis ab, bevor Sie es neben einen Richtsatz legen.
Konstanze geht diese drei Zeilen bei jeder BWA durch, die Sie hier ablegen, gleich welches Gewerk im Kopf steht, und fragt nach dem, was im Blatt nicht steht.