Was Konstanze in der BWA eines Malerbetriebs liest
Die Personalkosten, zuerst. Bei Malern und Lackierern sind sie die größte Zeile, und Konstanze liest sie in Prozent der Gesamtleistung gegen das Vorjahr. Vier von fünf Malerbetrieben haben weniger als zehn Leute. Ein Geselle mehr oder weniger verschiebt die Quote um mehrere Prozentpunkte, und die BWA sagt nicht, ob er schon auf Rechnungen steht.
Der Material-/Wareneinkauf, als Fünftel. Die Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums nennt für Maler und Lackierer 20 bis 23 Prozent des Umsatzes. Steigt die Quote, hat sich der Auftragsmix verschoben, etwa zu Bodenbelägen und Tapeten, oder die Einkaufspreise. Konstanze sagt, welche der beiden Fragen die Zeile aufwirft.
Die Fremdleistungen, bei Fassaden. Das Gerüst stellt ein Gerüstbauer, und das steht nicht im Material. Wächst die Zeile schneller als der Umsatz, sind es mehr Fassaden, oder Subunternehmer, weil die eigenen Leute nicht reichen.
Der Lohn des Inhabers. Beim Einzelunternehmen und bei der GbR steht er in keiner Zeile. Konstanze sagt das, bevor sie das Ergebnis einordnet.
Was unterjährig fehlt. Abschreibungen auf Fahrzeuge und Gerüst auf null, keine Bestandsveränderung bei der angefangenen Fassade: Dann ist das Ergebnis eher zu gut, und Konstanze sagt, um wie viel.
Dazu die Kennzahlen gegen das Vorjahr, sechs Sätze zur Lage und die Fragen für das nächste Gespräch mit dem Steuerbüro. Nach etwa einer Minute.
Ein Geselle mehr, 22.000 Euro weniger
November-BWA, Malerbetrieb, Einzelunternehmen: der Meister, drei Gesellen, ein Azubi. Umsatz Januar bis November 390.000 Euro, 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Das vorläufige Ergebnis: 59.000 Euro. Im Vorjahr waren es 81.000.
Erster Gedanke: Die Leute waren doch das ganze Jahr draußen.
Im April kam der dritte Geselle, weil die Anfragen nicht abrissen. Seitdem steht der Meister seltener auf der Leiter und öfter am Schreibtisch, für Angebote, Aufmaß und Nachkalkulation. Die BWA zeigt, was das kostet.
Material ist ein Fünftel. Der Rest muss von der Leiter kommen
Ein Heizungsbauer verkauft eine Wärmepumpe mit, ein Elektriker die Module. Ein Maler verkauft Stunden, und Farbe dazu.
In der Richtsatzsammlung steht das als Zahl: Maler und Lackierer haben in allen vier Umsatzklassen einen Materialanteil von 20 bis 23 Prozent. Bei Elektrobetrieben sind es 32 bis 37, bei Heizungsbauern 44 bis 46.
Was nach dem Material bleibt, heißt in der BWA Rohertrag. Bei unserem Meister sind das rund 80 Prozent des Umsatzes, und davon muss alles bezahlt werden: die drei Gesellen, der Azubi, zwei Fahrzeuge, das Lager, die Versicherung, das Büro. Und der Meister selbst.
Ein Maler verkauft Stunden, und die BWA zählt keine.
Ein Geselle bringt 120 Stunden auf die Rechnung, bezahlt werden 170
Der neue Geselle kostet mit Arbeitgeberanteil 4.300 Euro im Monat, als Annahme. Dafür bezahlt der Meister rund 170 Stunden. Auf Rechnungen stehen weniger.
Urlaub, Krankheit und Feiertage nehmen im Jahresmittel etwa 22 Stunden im Monat. Fahrt zur Baustelle, Material holen, die Nacharbeit nach der Abnahme noch einmal 28. Das sind die Zahlen unseres Meisters, bei Ihnen sehen sie anders aus. Die Richtung bleibt: Bezahlt werden alle Stunden, berechnet wird ein Teil.
- 120 Stunden je 58 EUR6.960 EUR
- Personalkosten mit Arbeitgeberanteil-4.300 EUR
- Bleibt je Geselle und Monat2.660 EUR
Aus den 2.660 Euro werden Fahrzeug, Lager, Versicherung und Büro bezahlt, anteilig. Seit April hat der dritte Geselle auf diese Weise rund 55.000 Euro Umsatz gebracht. Der Umsatz des Betriebs ist um 15.000 gewachsen.
Die Lücke sind die Stunden des Meisters. Sie standen vorher auf Rechnungen und stehen jetzt in keiner Zeile, weil ein Einzelunternehmer für Angebote, Aufmaß und Büro keinen Lohn bucht.
Vier Umsatzklassen, und der Reingewinn fällt von 45 auf 18 Prozent
Die Richtsatzsammlung ist für Maler und Lackierer feiner gegliedert als für jedes andere Gewerk: vier Umsatzklassen statt drei. Darin steckt die Antwort auf die Frage, warum ein Betrieb mit Mitarbeitern je Euro Umsatz weniger verdient als der Meister allein.
In der kleinsten Klasse streicht der Meister selbst, die Fertigungslöhne liegen bei 4 Prozent des Umsatzes, und 45 Prozent bleiben als Reingewinn.
In der Klasse unseres Meisters sind die Fertigungslöhne auf 28 Prozent gestiegen, und der Reingewinn liegt im Mittel bei 24.
Beide Zahlen haben denselben Haken: Die Richtsätze unterstellen, dass der Inhaber unentgeltlich mitarbeitet. Die 45 Prozent des Alleinmeisters sind fast ganz sein eigener Lohn. Die 24 Prozent sind Lohn, Altersvorsorge und Gewinn zusammen.
Unser Meister liegt mit 59.000 Euro bei 15 Prozent des Umsatzes. Unter der Mitte, in der Spanne. Dann zieht er ab, was ein angestellter Malermeister an seiner Stelle kosten würde, als Annahme 5.000 Euro im Monat mit Arbeitgeberanteil.
- Vorläufiges Ergebnis Januar bis November59.000 EUR
- Meisterlohn, 11 Monate je 5.000 EUR-55.000 EUR
- Bleibt für den Betrieb4.000 EUR
Im Vorjahr blieben nach derselben Rechnung 26.000 Euro. Der Betrieb hat einen Gesellen mehr, 4 Prozent mehr Umsatz und verdient nach dem Meisterlohn fast nichts mehr. Warum der Lohn in keiner Zeile steht, erklärt Ihr Betriebsergebnis ist Ihr Gehalt.
Bei einer GmbH steht das Gehalt schon in den Personalkosten. Dort ist eine Personalquote von 46 Prozent etwas anderes als beim Einzelunternehmen nebenan.
Der Winter steht in der Januar-Spalte
Im Januar laufen die Personalkosten weiter, drei Gesellen statt zwei. Fassaden gehen nicht, Innenaufträge sind dünner, und die Monatsspalte der BWA zeigt ein Minus.
Das ist kein Befund, das ist Januar. Die Frage ist, ob das Minus größer ist als vor einem Jahr, und das steht in der Spalte Vorjahr daneben.
Die Fassade, die im November angefangen wurde und im März fertig wird, steht mit ihren Stunden in der November-BWA und mit ihrer Rechnung in der von März. Dazwischen sieht der Betrieb schlechter aus, als er ist.
Wie weit Ergebnis und Konto dabei auseinanderlaufen, zeigt Gewinn in der BWA, Konto leer.
Die BWA und der Stundenzettel, nebeneinander
Erstens die Zeile „Personalkosten“ in Prozent der Gesamtleistung, dieses Jahr und in der Spalte Vorjahr. Sind es mehr als drei Prozentpunkte Unterschied, ist das die erste Zahl, die eine Erklärung braucht.
Zweitens die Summe der berechneten Stunden aus dem Rechnungsprogramm für denselben Zeitraum, geteilt durch die bezahlten Stunden aus der Lohnabrechnung. Diese Quote steht in keiner BWA, und sie erklärt die erste Zahl.
Drittens der Kopf der BWA. Steht dort e.K., GbR oder Ihr Name, fehlt Ihr Lohn in den Kosten. Ziehen Sie ihn vom vorläufigen Ergebnis ab, bevor Sie es neben die 24 Prozent legen.
Konstanze geht diese Zeilen bei jeder BWA durch, die Sie hier ablegen, und fragt nach dem, was im Blatt nicht steht: nach den Stunden.