Was Konstanze in der BWA eines Maurerbetriebs liest
Die Zeile „Bestandsveränderung“. Ein Rohbau wächst über Monate, und an jedem Stichtag stecken Steine, Beton, Nachunternehmer und Löhne in Wänden, für die noch keine Rechnung geschrieben ist. Steht die Zeile auf null, sagt Konstanze, wie schief das Bild dadurch wird.
Material und Fremdleistungen, getrennt und zusammen. Steine und Beton sind Material. Erdarbeiten, Gerüst, Kran mit Fahrer und die Fertigteildecke mit Montage sind Fremdleistungen in einer eigenen Zeile. Konstanze liest beide gegen das Vorjahr. Neben den Richtsatz des Finanzamts legt sie nur die Summe, weil dort beides in einer Zahl steckt.
Den Umsatz gegen den Vorjahresmonat, nicht gegen den Vormonat. Ein Baujahr hat einen Winter, mit Saison-Kurzarbeit von Dezember bis März. Minus 40 Prozent gegenüber November sagt nichts, minus 40 gegenüber dem Januar des Vorjahres schon.
Den Lohn des Inhabers und das Gerät. Beim Einzelunternehmen und bei der GbR steht der Lohn in keiner Zeile. Stehen Abschreibungen auf Kran und Schalung unterjährig auf null, ist das Ergebnis eher zu gut. Konstanze sagt beides, bevor sie einordnet.
Dazu die Kennzahlen gegen das Vorjahr, sechs Sätze zur Lage und die Fragen für das nächste Gespräch mit dem Steuerbüro. Nach etwa einer Minute.
Sechzehn Prozent wie im Richtsatz, und der Kontokorrent ist am Rahmen
Juni-BWA, Maurerbetrieb, Einzelunternehmen: der Meister, ein Polier, vier Maurer, ein Azubi. Umsatz Januar bis Juni 640.000 Euro, vorläufiges Ergebnis 102.000 Euro.
Das sind 16 Prozent. Genau der Mittelwert, den das Finanzamt für Bauunternehmen dieser Größe ansetzt.
Erster Gedanke: Passt.
Zweiter Gedanke, beim Blick aufs Konto: Der Kontokorrentrahmen ist seit April ausgeschöpft. Zwei Baustellen im Halbjahr, der Anbau einer Werkhalle seit Mai fertig, ein Einfamilienhaus bis zur Decke über dem Erdgeschoss. BWA und Konto erzählen davon zwei Geschichten.
Ein Rohbau hat drei Zahlen. Die BWA zeigt eine davon.
Das Einfamilienhaus: Rohbau mit Materiallieferung, Auftragssumme 240.000 Euro, Baubeginn März. Ende Juni stehen Keller und Erdgeschoss, die Decke darüber ist betoniert. Nach Vertragspreisen sind 160.000 Euro gebaut.
In Rechnung gestellt sind 120.000 Euro, zwei Abschläge nach Bautenstand. Der dritte, für die Decke, geht im Juli raus.
Auf dem Konto sind 108.000 Euro. Beim Verbraucherbauvertrag, dem Normalfall beim Einfamilienhaus, steht dem Bauherrn eine Sicherheit von 5 Prozent der Gesamtvergütung zu, meist als Einbehalt vom ersten Abschlag. Alle Abschläge zusammen dürfen 90 Prozent der Auftragssumme nicht übersteigen, der Rest kommt mit der Schlussrechnung.
Welche der drei Zahlen in der Juni-BWA steht, entscheidet der Kontenrahmen des Steuerbüros. Bei unserem Meister stehen Abschläge als Umsatz drin, also 120.000 Euro aus diesem Bau. Andere Büros buchen sie als erhaltene Anzahlungen, dann steht dort null bis zur Schlussrechnung. Die Kosten für den ganzen Bautenstand stehen in beiden Fällen schon drin.
Die BWA kennt keine Baustelle, nur Rechnungen.
Beim Anbau der Werkhalle ist es umgekehrt. Abgerechnet im Mai mit 180.000 Euro, voller Umsatz in der BWA. Auf dem Konto fehlen davon 5 Prozent Sicherheit für Mängelansprüche, nach VOB/B auf einem Sperrkonto, zwei Jahre lang. Und die Schlussrechnung selbst ist Ende Juni noch offen. Jedes fünfte Bauunternehmen nannte in der Herbstumfrage 2025 des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes Zahlungsverzögerungen der Auftraggeber als Behinderung. Wie weit Ergebnis und Konto auseinanderlaufen können, zeigt Gewinn in der BWA, Konto leer.
Die Decke ist betoniert und steht in der BWA als Kosten
Von den 160.000 Euro Bautenstand sind 40.000 noch auf keiner Rechnung. Die Steine, der Beton, die Fertigteildecke und die Löhne dafür stehen in der Juni-BWA trotzdem, bei Material, Fremdleistungen und Personal.
Rund 30.000 Euro Kosten, ohne den Umsatz dazu.
Die Zeile, die das ausgleicht, heißt „Bestandsveränderung“, bei manchen Steuerbüros „unfertige Leistungen“. Viele buchen sie nur im Jahresabschluss, weil der Betrieb ihnen monatlich keinen Bautenstand liefert.
Im Hochbau ist diese Lücke größer als irgendwo sonst im Handwerk. Bei Hochbaubetrieben mit 20 bis 49 Leuten stand zum Jahresende ein Bestand an eigenen Erzeugnissen von 44 Prozent eines Jahresumsatzes in den Büchern, erhoben vom Statistischen Bundesamt. Die Zahl enthält auch Häuser zum Verkauf, aber die Größenordnung stimmt: fast ein halbes Jahr Umsatz zwischen Baustelle und Rechnung.
Das Finanzamt ist da eindeutig: In der Richtsatzsammlung zählen angefangene Arbeiten zu Verkaufspreisen zum Umsatz. Eine Juni-BWA ohne Bestandsveränderung lässt sich darum mit keinem Richtsatz vergleichen, egal wie gut die 16 Prozent aussehen.
Der Nachunternehmer steht in der BWA in einer eigenen Zeile. Im Richtsatz nicht.
Die Baugrube hat ein Nachunternehmer ausgehoben, das Gerüst kommt vom Gerüstbauer, der Kran mit Fahrer vom Vermieter, die Elementdecke mit Montage vom Fertigteilwerk. Das ist kein Material. In der BWA heißt es „Fremdleistungen“, eine eigene Zeile unter dem Material.
Bei Hochbaubetrieben mit 20 bis 49 Leuten gehen 27 Prozent des Umsatzes für Material weg und 30 Prozent für Fremdleistungen, erhoben vom Statistischen Bundesamt. Für kleinere Betriebe gibt es diese Zahl nicht, die Zeile lohnt den Blick trotzdem.
Die Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums rechnet anders. Sie kennt keine Klasse für Maurer, sondern „Bauunternehmen mit Materiallieferung“, und ihr Materialeinsatz enthält laut Vorbemerkung ausdrücklich die Werkleistungen fremder Unternehmen. Die 38 Prozent in der obersten Umsatzklasse sind Material und Nachunternehmer zusammen.
Wer nur die Materialzeile neben die 38 legt, liest bei unserem Meister 31 Prozent und ist zufrieden. Material und Fremdleistungen zusammen sind 53 Prozent, und das ist die Zahl, die neben den Richtsatz gehört. Wer umgekehrt die Fremdleistungen des Statistischen Bundesamts auf den Richtsatz addiert, zählt die Nachunternehmer doppelt.
Ob die Fertigteildecke mit Montage bei Ihnen als Material oder als Fremdleistung steht, entscheidet der Kontenrahmen Ihres Steuerbüros. Für den Richtsatz ist das egal.
Das Finanzamt erwartet 16 Prozent, vor dem Lohn des Meisters
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jedes Jahr die Richtsatzsammlung: amtliche Spannen für Rohgewinn und Reingewinn je Gewerbeklasse, gewonnen aus Betriebsprüfungen. Das Finanzamt verprobt damit, ob die Zahlen eines Betriebs plausibel sind. Für Bauunternehmen mit Materiallieferung gibt es drei Umsatzklassen.
Reingewinn heißt dort, was in der BWA ungefähr das vorläufige Ergebnis ist. Mit einer Besonderheit: Die Richtsätze unterstellen, dass der Inhaber unentgeltlich mitarbeitet. Die 16 Prozent sind das, was dem Meister als Lohn, Altersvorsorge und Gewinn zusammen bleiben.
Bevor die 16 Prozent unseres Meisters neben den Richtsatz dürfen, fehlen drei Buchungen, jede in eine andere Richtung. Die Kosten im nicht abgerechneten Teil des Rohbaus machen das Ergebnis zu schlecht. Die Abschreibungen auf Kran, Schalung und Radlader, bei seinem Steuerbüro erst im Abschluss, machen es zu gut. Und was ein angestellter Meister an seiner Stelle kosten würde, als Annahme 6.000 Euro im Monat mit Arbeitgeberanteil, steht in keiner Zeile.
- Vorläufiges Ergebnis Januar bis Juni102.000 EUR
- Material, Nachunternehmer und Löhne im Rohbau, gebucht und nicht abgerechnet30.000 EUR
- Abschreibungen Kran, Schalung, Radlader, 6 Monate, nicht gebucht-15.000 EUR
- Meisterlohn, 6 Monate je 6.000 EUR-36.000 EUR
- Bleibt für den Betrieb81.000 EUR
81.000 Euro statt 102.000. Keine der drei Zahlen steht in der Juni-BWA, und eine davon kennt nur der Betrieb selbst: den Bautenstand. Warum der Lohn in keiner Zeile steht, erklärt Ihr Betriebsergebnis ist Ihr Gehalt. Bei einer GmbH steht er schon in den Personalkosten, und die Zahl darunter passt neben die 16 Prozent erst, wenn das Gehalt wieder dazugerechnet ist.
Legen Sie den Bautenstand neben die BWA
Erstens die Zeile „Bestandsveränderung“ oder „unfertige Leistungen“. Steht sie auf null, und steht auf einer Ihrer Baustellen ein Kran, dann fehlt der Ausgleich zwischen Kosten und Rechnung. Material, Nachunternehmer und Löhne in den nicht abgerechneten Wänden sind die Zahl, um die das Ergebnis zu schlecht ist.
Zweitens „Material-/Wareneinkauf“ und „Fremdleistungen“. Einzeln gegen die Spalte Vorjahr, in Prozent vom Umsatz: Wächst eine der beiden schneller als der Umsatz, ist das der Rohertrag, der fehlt. Neben den Richtsatz gehört nur die Summe der beiden.
Drittens der Kopf der BWA und die Zeile „Abschreibungen“. Steht im Kopf e.K., GbR oder Ihr Name, fehlt Ihr Lohn in den Kosten. Steht bei Abschreibungen null, fehlt Ihr Gerät. Beides macht das Ergebnis zu gut, bevor Sie es neben die 16 Prozent legen.
Konstanze geht diese drei Stellen bei jeder BWA durch, die Sie hier ablegen, und fragt nach dem, was im Blatt nicht steht.